Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung

BJK-Stellungnahme: „Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen. Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen“

In einer aktuellen Stellungnahme greift das Bundesjugendkuratorium (BJK) das Präventionsgesetz und das Bundeskinderschutzgesetz auf. Es regt dazu an, Prävention in den Kontext anderer Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe einzureihen und den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Fokus zu rücken.

Quelle: World Obesity (www.imagebank.worldobesity.org)

Präventionspolitik ist in den letzten zehn Jahren zum priorisierten Ansatz geworden, um einen förderlichen Einfluss auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu nehmen. Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Präventionsgesetz zielen darauf ab, Gefahren und Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder abzuwenden. Auf ebendiese beiden Gesetze bezieht sich das Bundesjugendkuratorium in seiner neuen Stellungnahme schwerpunktmäßig und diskutiert diese im Zusammenhang und mit Blick auf ihr gemeinsames Anliegen, Gesundheits- und Entwicklungsgefährdungen in Kindheit und Jugend vorzubeugen.

Das BJK erkennt Prävention an, wo sie pragmatisch umsetzbar ist, und hinterfragt Prävention, wo Erwartungen überzogen erscheinen. Es fragt danach, welche Probleme sich mit Präventionskonzepten lösen lassen und welche nicht.

Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gesundes und sicheres Aufwachsen junger Menschen zu ermöglichen, regt das BJK zu einer breit angelegten, grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an, die nicht nur auf den Bereich der Gesundheitspolitik und der Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleiben darf.

Zur Stellungnahme „Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen. Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen" gelangen Sie hier.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK)

Das Bundesjugendkuratorium (BJK)ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. 

Quelle:

Pressemitteilung des Bundesjugendkuratoriums vom 15. März 2017. Link