Deutsches Krebsforschungszentrum
E-Zigaretten und E-Shishas: Welche Faktoren gefährden die Gesundheit?

Die in e-Zigaretten und e-Shishas verwendeten Verdampfer-Flüssigkeiten ("Liquids") können giftige Zusätze mit entzündungsförderndem (Aromastoffe, Propylen-/ Ethylenglykol), sensibilisierendem (Duftstoffe), suchterzeugendem (Nikotin) und krebserzeugendem (Nitrosamine) Potential. Beim Verdampfen entstehen ultrafeine Propylenglykol-Tröpfchen, die Entzündungsreaktionen in den tiefen Regionen der Lunge verursachen können und das Asthmarisiko erhöhen. E-Inhalationsprodukte mit variabler Batteriespannung können hohe Verdampfertemperaturen erreichen. Damit steigt das Risiko der Pyrolyse der Trägersubstanzen und der Emission von krebserzeugenden Aldehyden, deren Konzentration im Aerosol zum Teil deutlich über dem von Tabakzigaretten liegen kann. Erfahrene Konsumenten nutzen E-Inhalationsprodukte, die individuelle Modifikationen zur Dampfproduktion ermöglichen, und konsumieren eigene Gemische und Konzentrate. Sie sind bei Inhalation einem unübersichtlichen Spektrum an potentiell gesundheitsgefährdenden Substanzen ausgesetzt.
Bislang gibt es keine behördliche Regulierung und Qualitätskontrolle von E-Inhalationsprodukten. Eine schnelle Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht ist daher dringend erforderlich. Die Richtlinie regelt allerdings nur Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von nikotinhaltigen E-Zigaretten und E-Shishas. Ein Gesundheitsrisiko besteht aber unabhängig vom Nikotingehalt, vor allem für Kinder und Jugendliche. Gesetzliche Regelungen sollten deshalb ein allgemeines Abgabeverbot von E-Inhalationsprodukten an Minderjährige berücksichtigen. Weiterhin fehlen in der Richtlinie konkrete Vorschriften zur Einhaltung technischer Mindeststandards der Geräte (z.B. Füllstandanzeige) sowie Bestimmungen zur Angabe und Kennzeichnung von technischen Merkmalen (z.B. Batteriespannung). Aus fachlicher Sicht wird darüber hinaus eine generelle Begrenzung der Batteriespannung von E-Zigaretten und E-Shishas auf drei Volt empfohlen. Mit dieser apparativen Voraussetzung wäre die Freisetzung von krebserzeugenden Pyrolyseprodukten weitestgehend vermeidbar. Von dieser Maßnahme würden Konsumenten und passiv exponierte Personen gleichermaßen profitieren.
Weitere Informationen:
- "E-Zigaretten und E-Shishas: Welche Faktoren gefährden die Gesundheit?" (Deutsches Krebsforschungszentrum, Dezember 2015)
- "Deutscher Bundestag: Keine Z-Zigaretten für Minderjährige" (Deutscher Bundestag, 11.01.2015)
- "Ergänzende Anmerkung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zur Veröffentlichung 'E-Zigaretten und E-Shishas: Welche Faktoren gefährden die Gesundheit?' im Hinblick auf die Begrenzung der Batteriespannung von E-Zigaretten" (Deutsches Krebsforschungszentrum, Dezember 2015)
- "Die Regulierung von E-Zigaretten durch die Europäische Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) – Mythen und Fakten" (Deutsches Krebsforschungszentrum, November 2015)